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Wann dürfen Sie Gold steuerfrei verkaufen?

Ab dem Tag nach dem Jahrestag Ihres Kaufs. Wer am 15. März 2025 gekauft hat, verkauft ab dem 16. März 2026 steuerfrei, am 15. März noch nicht. Wer früher verkauft, zahlt auf den Gewinn seinen persönlichen Steuersatz, sobald die privaten Veräußerungsgeschäfte des Kalenderjahres zusammen 1.000 Euro Gewinn erreichen.

Rechtsstand:

Wie die Jahresfrist gerechnet wird: §§ 187, 188 BGB

§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG erfasst Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, „bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt“. Wie lang dieser Zeitraum ausfällt, steht im BGB. Nach § 187 Abs. 1 BGB bleibt der Tag, in den das Ereignis fällt, bei der Berechnung außen vor, die Frist läuft also erst ab dem Tag nach dem Kauf. Nach § 188 Abs. 2 BGB endet sie mit dem Ablauf des Tages, der dem Kauftag durch seine Zahl entspricht.

Wer schlicht ein Jahr auf das Kaufdatum addiert, landet damit einen Tag zu früh. Am Jahrestag selbst läuft die Frist noch, ein Verkauf an diesem Tag fällt in den steuerpflichtigen Zeitraum. Frei wird der Gewinn erst am Tag danach.

Drei Kaufdaten, gerechnet nach §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 und Abs. 3 BGB. Die letzte Zeile ist der Schaltjahr-Fall.
Gekauft am Frist endet mit Ablauf des Steuerfrei ab
15.03.202515.03.202616.03.2026
31.12.202531.12.202601.01.2027
29.02.202428.02.202501.03.2025

Für Ihr eigenes Kaufdatum rechnet der Rechner auf der Startseite beide Daten aus und nennt dazu den Betrag, den ein Verkauf vor diesem Tag kosten würde.

Ein Kauf am 29. Februar endet am 28.

Fehlt der Tag gleicher Zahl im Zielmonat, endet die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats (§ 188 Abs. 3 BGB). Wer am 29. Februar 2024 gekauft hat, steckt am 28. Februar 2025 noch in der Frist und ist ab dem 1. März 2025 draußen. Ein Kauf einen Tag früher, am 28. Februar 2024, wird am selben 1. März 2025 frei.

Die 1.000 Euro sind eine Freigrenze

§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG lautet: „Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 1 000 Euro betragen hat.“ Die zwei Wörter „weniger als“ tragen die ganze Vorschrift. Bei 999 Euro Gewinn bleibt der volle Betrag steuerfrei. Bei 1.000 Euro wird der volle Betrag steuerpflichtig, und zwar der ganze Gewinn und nicht nur der eine Euro oberhalb der Grenze.

420,00 € kostet ein Euro mehr Gewinn, wenn Ihr Steuersatz 42 Prozent beträgt

Ein Freibetrag würde die ersten 1.000 Euro freistellen und allein den Rest besteuern. Eine Freigrenze kippt dagegen den kompletten Gewinn in die Steuerpflicht, sobald sie erreicht ist. Bei einem Steuersatz von 42 Prozent liegen zwischen 999 und 1.000 Euro Gewinn genau 420 Euro Steuer.

Die Grenze gilt je Kalenderjahr, nicht je Verkauf

Die Vorschrift spricht vom „Gesamtgewinn im Kalenderjahr“ aus den privaten Veräußerungsgeschäften. Gemeint sind alle Geschäfte dieser Art in einem Jahr zusammen. Wer im selben Jahr dreimal Gold mit je 400 Euro Gewinn verkauft, kommt auf 1.200 Euro Gesamtgewinn und damit über die Grenze, obwohl jeder einzelne Verkauf darunter bleibt. Umgekehrt mindert ein Verlust aus einem anderen privaten Veräußerungsgeschäft desselben Jahres diesen Gesamtgewinn, weil die Vorschrift auf die Summe schaut.

Seit wann die 1.000 Euro gelten

Bis einschließlich 2023 lag die Freigrenze bei 600 Euro. Artikel 2 Nummer 5 des Wachstumschancengesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) ersetzt in § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG die Angabe „600 Euro“ durch die Angabe „1 000 Euro“, und Artikel 35 Abs. 4 desselben Gesetzes setzt diese Änderung mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft. Für den Veranlagungszeitraum 2024 und alles danach gelten damit 1.000 Euro. Eine Quelle, die noch 600 Euro nennt, gibt den Stand bis 2023 wieder.

Wann aus dem einen Jahr zehn werden

§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG verlängert den Zeitraum auf zehn Jahre bei Wirtschaftsgütern, „aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden“. Ein Barren im Schließfach wirft nichts ab, für ihn bleibt es bei einem Jahr. Wer sein Gold gegen Entgelt verleiht, geht diesen Satz besser mit seinem Steuerberater durch, bevor er die Jahresfrist ansetzt.

Wir rechnen hier für physisches Gold im Privatvermögen, also Barren und Münzen. Für Gold-ETCs hängt es an einer weiteren Bedingung, die die Seite zu Gold-ETCs beschreibt. Diese Seite rechnet und stellt Informationen bereit, sie leistet keine Anlageberatung und keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Ab wann ist der Verkauf von Gold steuerfrei?

Ab dem Tag nach dem Jahrestag Ihres Kaufs. Wer am 15. März 2025 gekauft hat, verkauft ab dem 16. März 2026 steuerfrei, am 15. März noch nicht.

Wie wird die Jahresfrist genau gerechnet?

Nach §§ 187, 188 BGB. Der Kauftag zählt nicht mit, die Frist endet deshalb mit Ablauf des Tages, der dem Kauftag im Folgejahr entspricht. Fehlt dieser Tag im Zielmonat, endet sie mit dem letzten Tag des Monats (§ 188 Abs. 3 BGB).

Was passiert bei 1.001 Euro Gewinn?

Dann ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig und nicht nur der eine Euro über der Grenze. § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG stellt Gewinne frei, wenn der Gesamtgewinn im Kalenderjahr „weniger als 1 000 Euro“ beträgt. Das ist eine Freigrenze und kein Freibetrag.

Gilt die Grenze je Verkauf oder je Jahr?

Je Kalenderjahr, und über alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen. Zwei Verkäufe mit je 600 Euro Gewinn ergeben 1.200 Euro und liegen damit über der Grenze.